Drittschadenshaftung: Unsere Versicherung deckt jeden unbeabsichtigten Schaden an Dritten oder öffentlichem Eigentum ab, der beim Gebrauch unserer Fahrräder und Motorräder auftreten kann. Dies umfasst persönliche und materielle Schäden, die aus einem Vorfall während der Fahrzeugmiete resultieren.
Deckungserweiterung: Neben direkten Schäden deckt die Versicherung auch die Folgen dieser Schäden ab, wie z.B. anfallende Rechtskosten oder notwendige Reparaturen.
Die für den Versicherten entstehen kann, für Schäden, die durch Benutzer verursacht werden, die die Mietfahrzeuge mieten, als Folge ihrer Nutzung, vorausgesetzt:
· Die Schäden sind nicht auf einen Ausfall oder einen intrinsischen Fehler des Fahrrads oder Rollers zurückzuführen, in welchem Fall, wenn dies nachgewiesen wird, der Versicherer für die Schäden verantwortlich ist, wie in den Versicherungsbedingungen festgelegt.
· Im Schadensfall oder im anschließenden Gerichtsverfahren wird die Zahlungsunfähigkeit des Benutzers/Leasingnehmers nachgewiesen, und es wird dem Versicherten eine Nebenverpflichtung auferlegt, Dritte für Schäden zu entschädigen, die durch den Vertrag gedeckt sind, und
· Der oben genannte Benutzer/Vermieter hat keine Police, die ihn gegen die Risiken der Haftpflicht aus seiner persönlichen-typischen Tätigkeit absichert, oder wenn doch, ist das maximal garantierte Kapital unzureichend, um die Entschädigung aus dem Schadensfall zu decken. In diesem Fall deckt der Versicherer den Betrag der Entschädigung, der nicht gedeckt ist, bis zur maximalen Deckungssumme dieser Police, vorausgesetzt, die spezifizierten Anforderungen sind erfüllt.
All dies, es sei denn:
· Der genannte Benutzer/Vermieter wird in einem rechtskräftigen Gerichtsurteil direkt für die durch den Schaden verursachten Schäden haftbar gemacht. Auch abgedeckt sind:
· Schäden durch Handlungen oder Unterlassungen des Personals des Unternehmens bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten.
· Eigentum oder Nutzung als Mieter von Räumlichkeiten, Einrichtungen und Gebäuden, in denen die im Vertrag beschriebene Tätigkeit ausgeübt wird, sowie fest installierte oder mobile Einrichtungen, wie Parkplatzschilder oder andere Beschilderungen, die mit der versicherten Tätigkeit in Verbindung stehen, Ankerpunkte und andere, die dem Versicherten gehören und für die versicherte Tätigkeit genutzt werden.
· Eigentum oder Nutzung von Möbeln, Fahrrädern, Rollern, Ausrüstungen und Werkzeugen, die für die im Vertrag beschriebene Tätigkeit erforderlich sind.
· Schäden durch die Nutzung der versicherten Fahrzeuge, die vom Benutzer/Leasingnehmer gemietet wurden, vorausgesetzt, dass diese Schäden eine Folge eines intrinsischen Fehlers oder Ausfalls des Fahrzeugs selbst sind.
· Schäden während der Nutzung und/oder des normalen Gebrauchs der Fahrzeuge, die vom Versicherungsgegenstand der Police erfasst werden, durch die Benutzer/Mieter derselben, und dass diese Nutzung und/oder Zirkulation unter den Bedingungen erfolgt, die vom Versicherungsnehmer Lessor des Fahrrads oder Rollers innerhalb der städtischen Gebiete festgelegt sind, die durch die Vorschriften oder kommunalen Verordnungen für diesen Zweck im in den Besonderen Bedingungen der Police angegebenen Gemeindegebiet festgelegt wurden und wo die versicherte Tätigkeit ausgeübt wird, wie Fahrradwege, geschützte Fahrradwege, Fahrradstraßen oder -wege oder andere, die von diesen Vorschriften genehmigt wurden.
· Schäden durch die Nutzung von selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Maschinen, Autos, Motorrädern oder anderen Fahrzeugen, die vom Versicherten für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit verwendet werden. Auch abgedeckt sind Schäden an Gütern oder Gegenständen, die in Fahrzeugen transportiert werden, die vom Versicherten in der Deckungstätigkeit verwendet werden, sowie Schäden, die beim Be- und Entladen von Gütern, Waren und/oder transportierten Gegenständen entstehen, wenn diese Verantwortlichkeit nicht durch das Gesetz über die Verwendung und den Verkehr von Kraftfahrzeugen abgedeckt ist.
· Schäden durch Feuer und/oder Explosion, es sei denn, dass diese Feuer und/oder Explosionen auf die Verwendung, Handhabung, Lagerung oder bloße Besitz von Materialien zurückzuführen sind, die als Sprengstoffe verwendet werden sollen.
· Schäden zufällig durch Wasser verursacht, das aus den Installationen, Gebäuden oder Räumlichkeiten des Versicherten stammt.
· Vergiftungen durch Getränke oder Lebensmittel, die in den Räumlichkeiten des versicherten Unternehmens zubereitet oder serviert und dort konsumiert werden.
Für die Zwecke dieser Deckung werden die Angestellten des Versicherten als Dritte angesehen, wobei von der Definition der Dritten in den Bedingungen dieser Police teilweise abgewichen wird. Falls die Verwaltung der Betriebskantine und/oder der Speiseräume des Unternehmens einem Dritten anvertraut ist, umfasst die Deckung dieser Police ausschließlich das, was dem Versicherten subsidiär zusteht, d.h. wenn der direkte Verantwortliche zahlungsunfähig erklärt wird.
Schäden, die während Reparatur-, Erhaltungs- und Wartungsarbeiten an Gebäuden, Räumlichkeiten oder Einrichtungen entstehen, die für die Entwicklung der Tätigkeit des Unternehmens verwendet werden, vorausgesetzt, dass diese Arbeiten als geringfügige Arbeiten gemäß der reglementarischen städtischen Genehmigung gelten.
· Teilnahme an Ausstellungen und Messen, einschließlich Auf- und Abbauarbeiten von Ständen.
Die Versicherung schützt auch vor Schäden, die durch Mitarbeiter des Unternehmens während der Dienstleistungserbringung verursacht werden.
Es deckt Schäden an Räumlichkeiten und Einrichtungen, in denen die Vermietung stattfindet, sowie alle im Geschäft verwendeten Geräte, einschließlich Beschilderung und Möbel, ab.
Schäden an geparkten Fahrzeugen Dritter: Wenn Sie Schäden an Fahrzeugen Dritter verursachen, während sie auf unserem Gelände geparkt sind, kann die Versicherung diese Schäden abdecken.
Unfallbedingte Kontaminationssituationen: Wenn Umweltschäden versehentlich während der Fahrzeugnutzung verursacht werden, bietet die Police Deckung, unter bestimmten Bedingungen und Ausschlüssen.
Im Falle von Schadensfällen wenden wir eine angemessene Selbstbeteiligung an, d.h. der Kunde ist verpflichtet, einen Teil der Kosten zu tragen, bevor der Versicherer den Rest übernimmt.
Wichtig: Die Versicherung schließt vorsätzlich verursachte Schäden oder solche aus, die auf den Missbrauch von Fahrzeugen gemäß den Verkehrsvorschriften zurückzuführen sind.
Warum ist das für Sie wichtig? Wenn Sie ein Fahrrad oder Motorrad bei uns mieten, können Sie beruhigt sein, denn Sie sind durch eine robuste Versicherungspolice geschützt, die Sie im Falle von Unfällen oder Schäden unterstützt. Dies ermöglicht es Ihnen, Ihre Miete mit dem Vertrauen zu genießen, dass jedes unvorhergesehene Ereignis effizient und professionell behandelt wird.
Kontakt und weitere Informationen: Bei Fragen oder für weitere Details zu Ihrer Abdeckung können Sie sich gerne an uns wenden. Wir sind hier, um sicherzustellen, dass Sie ein sicheres und angenehmes Erlebnis haben.